Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH, welche im Zusammenhang mit der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen und Leistungen als Fortbildungsdienstleister stehen.

Teilnehmer kann nur eine natürliche Person sein, welche persönlich an einer gebuchten Veranstaltung teilnimmt. Der Teilnehmer ist gleichzeitig Vertragspartner des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH. Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers durch einen Dritten, so ist dieser Vertragspartner.

Gemeinnützigkeit

Die Klinikverbund Allgäu gGmbH ist eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung. Umsatzsteuer fällt nicht an.

Gerichtsstand

Der Gerichtstand ist Kempten (Allgäu), Deutschland.

Anmeldung

Eine Anmeldung zu den des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH angebotenen Veranstaltungen kann nur schriftlich, per E-Mail, Fax, Brief oder elektronisch über die Webseite erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist ein verbindliches Vertragsangebot seitens des Anmeldendens. Durch die Bestätigung seitens des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH wird der Vertrag geschlossen.

Auch eine Online-Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot und verpflichtet bei Annahme zur Zahlung der ausgeschriebenen Kursgebühr. Der Teilnehmer bekommt automatisch eine Anmeldebestätigung und diese AGB´s als Anhang zum Nachlesen per E-Mail.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Teilnehmende ca.6 Wochen vor Kurs eine Teilnahmebestätigung.

Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr (Lehrgang, Seminar, Ausbildung) ist nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH (PN:28000) zu zahlen. Soll die Leistung von Dritten (z. B. Arbeitgeber) erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner. 

Rechnungen des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind innerhalb 14 Tagen mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. 

Das Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen.

Mit der Teilnahmegebühr ist lediglich die Kursteilnahme abgegolten. Kosten für Anreise, Übernachtung oder Abendverpflegung sind nicht im Kurspreis enthalten. Durch den Veranstalter geplante "Kursabende" oder " Course Dinner" bleiben hiervon unberührt.

Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung.

Rücktritt und Kündigung

Dem Vertragspartner des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nachfolgenden Maßgaben eingeräumt:

Der Rücktritt muss grundsätzlich in Textform erfolgen. Bei postalischer Versendung gilt das Datum des Poststempels. Bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei Rücktritt weniger als 30 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr fällig. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird der volle Kurspreis fällig.

Die Kostentragungspflicht entfällt, wenn auch bei Teilnahme des Zurücktretenden eine Absage der Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgt wäre.

Ein Ersatzteilnehmer kann durch den Vertragspartner gestellt werden, sofern dies die Struktur bzw. Organisationsform der gebuchten Veranstaltung zulässt. Auch hierdurch entfällt die oben genannte Kostentragungspflicht; entstandene zusätzliche Bearbeitungskosten trägt der Vertragspartner gleichwohl. Im Übrigen steht es dem Vertragspartner frei zu beweisen, dass durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Absage durch den Veranstalter

Das Institut für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Bereits vom Vertragspartner geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Die Forderung weitergehender Ansprüche an das Institut für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH ist ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung. Auch besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder weiterer Kosten. Es wird außerdem keine Haftung für mittelbare Schäden übernommen.

Änderungen

Einen Wechsel der Dozenten/Instruktoren/Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausgenommen sind auch sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH auftreten, wird Instituts für Notfallmedizin Allgäu der Klinikverbund Allgäu gGmbH bei Kenntnis unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Insbesondere der praktische Teil einer Veranstaltung (z. B. im Rahmen von praktischen Übungen) ist mit einem besonderen Risiko verbunden. Jeder Teilnehmer trägt auch im Rahmen solcher praktischen Übungen, für die eigene Handlungsweise sowie seine gesundheitliche Unversehrtheit und die anderer Teilnehmer selbst die Verantwortung.

Datenerfassung

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass seine Daten intern elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Der Vertragspartner wird hiermit darauf hingewiesen, dass seine Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden und an Kooperationspartner zur Kursadministration bzw. an das Panoramahotel Oberjoch zur Logis-Organisation weitergegeben werden.

Hausordnung

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer (bzw. der Anmeldende) die Hausordnung des jeweiligen Durchführungsortes an, auch wenn der Kurs in Räumen außerhalb der Klinikverbund Allgäu gGmbH angeboten wird.

Salvatorische Klausel

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB, behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

Immenstadt, 01.11.2022



Hinweis:

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurde bei den jeweiligen Formulierungen die männliche Form gewählt. Diese schließt alle Geschlechter gleichermaßen mit ein.

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